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   BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83   

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https://dejure.org/1983,7639
BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83 (https://dejure.org/1983,7639)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1983 - 4 StR 381/83 (https://dejure.org/1983,7639)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 (https://dejure.org/1983,7639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines nicht "Glauben schenken" einer Zeugenaussage trotz gegenteiliger Meinung eines Sachverständigen - Überprüfbarkeit einer Beweiswürdigung des Tatrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Es ist die für die Schuldfrage entscheidende, allein dem Tatrichter übertragene Aufgabe, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 10, 208, 209) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Ebensowenig wie der Tatrichter gehindert werden kann, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, ebensowenig kann ihm vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Folgerung und einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGHSt 29, 18, 20) Indem die Revision die vom Tatrichter vorgenommene Beweiswürdigung, die - entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft - in ausreichender Weise auch alle Beweisanzeichen in ihre Darlegungen und in ihre Überzeugungsbildung einbezogen hat, angreift, versucht sie zu erreichen, daß das Revisionsgericht die Wertung des Tatrichters durch die Wertung der Staatsanwaltschaft ersetzt.
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Beweiswürdigung unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGHSt 3, 213, 215; 17, 382, 385; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 70 bis 73 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Mit dem Erlaß des Revisionsurteils entfällt die Zuständigkeit des Revisionsgerichts zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde, wenn weitere Feststellungen zum dringenden Tatverdacht im Zeitpunkt der Inhaftierung als auch zum verschuldeten Umfang der Haft erforderlich sind (BGHSt 29, 168, 173).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Beweiswürdigung unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGHSt 3, 213, 215; 17, 382, 385; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 261 StPO Rdn. 70 bis 73 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 663/76

    Revision aufgrund fehlender Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    So befaßt sich der Beschluß vom 10. Februar 1977 - 4 StR 663/76 - (bei Holtz MDR 1977, 637) nicht mit der Frage der Beurteilung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens, sondern erklärt, daß der Tatrichter "in einer derart schwierigen Frage wie der Beurteilung der Schuldfähigkeit" bei Abweichen von einem erstellten Sachverständigengutachten in der Regel ohne Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen nicht auskommen wird.
  • BGH, 23.03.1982 - 1 StR 674/81

    Beweisaufnahme - Beweisermittlung - Verwertung von Krankenhausakten - Großer

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Auch das Urteil vom 7. Dezember 1979 - 2 StR 548/79 - (bei Pfeiffer NStZ 1982, 296) verlangt vom Tatrichter, sich je nach Sachlage auch im Widerspruch zum Sachverständigen eine eigene Überzeugung zu bilden.
  • BGH, 23.02.1966 - 2 StR 15/66

    Aufgaben eines psychologischen Sachverständigen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Es gehört vielmehr zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist dem Tatrichter vorbehalten, abschließend für den Schuldspruch Glaubwürdigkeit und Wahrheitsgehalt einer Aussage zu beurteilen (BGHSt 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]).
  • BGH, 03.11.1976 - 2 StR 534/76

    Zulässigkeit der Stützung eines Schuldausspruches allein auf eine in Zweifel

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Im Beschluß vom 3. November 1976 - 2 StR 534/76 - (bei Holtz MDR 1977, 284) wird ausdrücklich festgestellt, daß im Grundsatz nichts dagegen einzuwenden sei, wenn der Tatrichter die Glaubwürdigkeit anders als der Sachverständige beurteile.
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 548/79

    Krankheitswert von Fehlentwicklungen zur Begründung einer erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83
    Auch das Urteil vom 7. Dezember 1979 - 2 StR 548/79 - (bei Pfeiffer NStZ 1982, 296) verlangt vom Tatrichter, sich je nach Sachlage auch im Widerspruch zum Sachverständigen eine eigene Überzeugung zu bilden.
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